Gefährdung von Pflanzen und Tieren durch Trockenheit!

In Amtshilfe für andere Behörden standen diverse Einheiten für Bewässerungen bereit. Anfangs waren dies

Für die FF Eimsbüttel führte dies am 5., 6., 9., 10., 13., 14. und 15. August zu Einsätzen: Auf Grund der extremen Hitze und Trockenheit waren in Amtshilfe für das Gartenbaumamt Eimsbüttel in der Edmund-Siemers-Allee, in der Rothenbaumchaussee, in der Hochallee, in der Hallerstraße und in angrenzenden Straßen Jungbäume (Stammdurchmesser zwischen 7 cm und 15 cm) mit jeweils ca. 150 Litern zu bewässern. Dazu wurde ein Hydrant in der Rothenbaumchaussee gegenüber der Einmündung vom Turmweg in Betrieb genommen. Verwendet wurde dabei ein Standrohr mit Verbrauchszähler vom Gartenbauamt. Die beiden eingesetzten Löschgruppenfahrzeuge (Tankinhalt jeweils 800 l) pendelten dann zwischen ihren "Patienten" und der Wasserentnahmestelle hin und her. Das Eimsbüttler Wochenblatt stellte in einer Kurzmeldung vom 14. August die bis zum Redaktionsschluß gelaufenen Aktionen so dar: "Die Freiwillige Feuerwehr Eimsbüttel hat in der vergangenen Woche 180 Bäume in den Stadtteilen vor dem Verdursten gerettet. An vier Abenden wurden hauptsächlich Neuanpflanzungen mit insgesamt 30.000 Litern Wasser versorgt."
Am 18. August kam die Information, die Bewässerungsaktionen könnten eingestellt werden, es gäbe keine Anforderungen vom Gartenbauamt mehr (das natürlich erneut um Hilfe bitten könnte). Und dann gab es auch stärkere Regenfälle, die an einigen Stellen sogar für überflutete Straßen sorgten.

Um das Überleben von Fischen sicher zu stellen, waren für das Befüllen und Belüften von Teichen u. a. die Freiwilligen Feuerwehren Billstedt-Horn, Meiendorf, Nienstedten und Osdorf im Einsatz.


Hohe Brand- und Brandausbreitungsgefahr in Wiesen, Wäldern, Mooren und Feldern!

Die Abteilung Wald, Jagd und Fischerei der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Amt für Wirtschaft und Landwirtschaft, hatte zum Schutz vor Waldbrandgefahren am 07.08.2003 eine Allgemeinverfügung gemäß § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 6 Absatz 3 Landeswaldgesetz (siehe www.forst-hamburg.de/forstrecht.htm) erlassen, wonach das Betreten der Wälder zu Erholungszwecken außerhalb befestigter Wege in Hamburg verboten war. Dieses Verbot wurde am 20.08. wieder aufgehoben. Bei besonders schweren Verstößen drohten Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Weitere Maßnahmen: Regelmäßige Begehung der betroffenen Gebiete und Freihaltung der Zufahrten und Waldwege für die Feuerwehr.

Die Feuerwehr Hamburg reagierte in der kritischen Zeit auf Feuermeldungen aus den besonders gefährdeten Bereichen mit einem grundsätzlich erhöhten Kräfteaufgebot, wenn eine Ausbreitungsgefahr bestand und die gemeldete Brandfläche größer als 10 Quadratmeter war. Entsprechend der Schadensart FEUWALDG rückten dann ein Einsatzführungsdienst (B-Dienst), ein Kleinlöschfahrzeug und 2 Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr sowie Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg (je ein Direktionsbereichs- und Bereichsführer), 3 Freiwillige Feuerwehren mit Löschfahrzeugen und eine Freiwillige Feuerwehr zur Wasserversorgung (u. a. mit Schlauchwagen SW 2000) aus. Außerdem wurde der zuständige Förster sofort angefordert.

Jeder sollte in einer solchen Situation diese Regeln berücksichtigen:

Stand der Informationen: 20.08.2003


Geben Sie dieser Seite eine Schulnote (1: sehr gut ... 6: sehr schlecht):