Überraschend konnte eine Übereinkunft des Deutschen Feuerwehrverbandes mit dem Bundesministerium für Finanzen getroffen werden. Demnach soll das Engagement von nachweislich im Einsatzdienst aktiven Angehörigen öffentlicher Feuerwehren belohnt werden. Als Anerkennung der Finanzmittel, die durch ihren Einsatz eingespart werden, sollen Ihnen, erstmalig für das Kalenderjahr 2006, die ansonsten zu zahlenden Steuern erlassen werden. Das für das Verfahren erforderliche Austrittsformular für 2006 ist als Anhang beigefügt und dem zuständigen Finanzamt ausgefüllt zuzuführen. Formblätter für spätere Jahre sollen jeweils rechtzeitig in den Ämtern erhältlich sein. Das Prozedere beim Ausscheiden aus der Feuerwehr und der damit wieder einsetzenden Steuerpflicht ist noch nicht bekannt.